Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Betriebe in Wolfsburg und der Region heißt das: Die eigene Website ist nicht mehr nur eine Frage des Geschmacks, sondern kann eine Frage der Pflicht sein. Dieser Ratgeber erklärt, wen es betrifft, was konkret gefordert ist — und wie Sie in einer halben Stunde selbst herausfinden, wo Ihre Seite steht.

Worum es beim BFSG eigentlich geht

Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Der Gedanke dahinter ist unspektakulär: Wer digitale Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, soll sie so anbieten, dass auch Menschen mit einer Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung sie nutzen können. Nicht als Sonderlösung, sondern im normalen Angebot.

Praktisch bedeutet das nicht, dass Ihre Website anders aussehen muss. Die meisten Anforderungen sind für den durchschnittlichen Besucher unsichtbar: ausreichende Kontraste, eine Seite, die sich vollständig mit der Tastatur bedienen lässt, Bilder mit sinnvollen Alternativtexten, Formulare mit beschrifteten Feldern, eine saubere Überschriftenstruktur. Vieles davon macht eine Seite ganz nebenbei auch für Suchmaschinen besser lesbar.

Betrifft es Ihren Betrieb?

Das ist die Frage, bei der die meisten Artikel im Internet ungenau werden — und die sich pauschal nicht beantworten lässt. Grob gilt:

  • Reine Visitenkarten-Websites ohne Verkauf, Buchung oder Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht unter das Gesetz. Eine Handwerkerseite mit Leistungsübersicht, Kontaktformular und Impressum ist typischerweise kein elektronischer Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG.
  • Online-Shops, Buchungs- und Reservierungsstrecken, Kundenportale und ähnliche Angebote an Verbraucher fallen grundsätzlich darunter.
  • Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme, die an Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz hängt. Diese Schwelle ist der Punkt, an dem sich für viele kleine Betriebe alles entscheidet — und genau deshalb sollte man sie im Einzelfall prüfen lassen und nicht aus einem Blogartikel übernehmen, auch nicht aus diesem.

Die ehrliche Kurzfassung: Wenn auf Ihrer Seite jemand etwas kaufen, buchen oder verbindlich bestellen kann, gehen Sie davon aus, dass das Thema Sie betrifft. Wenn Ihre Seite informiert und zum Anruf führt, ist die Lage entspannter — aber nicht automatisch erledigt.

Was auf einer Website konkret zu tun ist

Kontraste

Hellgraue Schrift auf weißem Grund sieht in einer Designvorlage elegant aus und ist für viele Menschen schlicht nicht lesbar. Der gängige Richtwert verlangt einen deutlichen Unterschied zwischen Text- und Hintergrundfarbe. Das ist meist in einer Stunde erledigt und fällt niemandem negativ auf.

Bedienung ohne Maus

Drücken Sie auf Ihrer Startseite mehrfach die Tabulatortaste. Wandert eine sichtbare Markierung nachvollziehbar durch Menü, Links und Formularfelder? Oder verschwindet sie irgendwo? Wer keine Maus benutzen kann, kommt sonst an Ihrem Menü nicht vorbei.

Alternativtexte für Bilder

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine kurze Beschreibung. Nicht „bild1.jpg“, sondern das, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder brauchen umgekehrt keinen Text und sollten auch keinen bekommen.

Formulare

Ein Feld, dessen Beschriftung nur als Platzhaltertext im Feld steht, verschwindet beim Tippen — und für einen Screenreader war sie nie da. Sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen sind der größte Teil der Arbeit an einem Kontaktformular.

Struktur

Eine Überschrift ist eine Überschrift, weil sie im Quelltext eine ist — nicht, weil sie größer und fetter dargestellt wird. Eine saubere Gliederung hilft Screenreadern genauso wie Suchmaschinen. Wie wir das beim Aufbau einer Seite angehen, steht auf unserer Seite zu Webdesign in Wolfsburg.

So prüfen Sie Ihre Seite selbst

  1. Rufen Sie Ihre Startseite auf und bedienen Sie sie fünf Minuten lang ausschließlich mit der Tastatur.
  2. Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und erreichbar, oder überlappt etwas?
  3. Schauen Sie sich Ihr Kontaktformular an: Steht über jedem Feld eine Beschriftung, die auch beim Ausfüllen sichtbar bleibt?
  4. Lassen Sie eine Unterseite durch ein kostenloses Prüfwerkzeug laufen. Solche Werkzeuge finden nicht alles, aber sie finden die offensichtlichen Fälle zuverlässig.

Was dabei herauskommt, ist selten eine Katastrophe und selten nichts. Bei den meisten gewachsenen Websites ist es eine überschaubare Liste, die man in wenigen Arbeitsschritten abräumt — vorausgesetzt, die Seite ist technisch sauber gebaut. Bei Seiten, die über Jahre mit Baukästen und Plugins zusammengewachsen sind, ist es gelegentlich der Moment, an dem sich ein Neubau mehr lohnt als eine Reparatur.

Warum sich das auch ohne Pflicht rechnet

Ein erheblicher Teil der Bevölkerung hat eine Einschränkung, die die Nutzung einer Website beeinflusst — dauerhaft oder vorübergehend. Dazu kommen alle, die gerade in der Sonne stehen, eine Hand voll haben oder ein altes Telefon benutzen. Eine Seite, die bei schlechtem Kontrast und ohne Maus funktioniert, funktioniert für alle besser.

Der zweite Grund ist unromantischer: Fast jede Maßnahme aus dieser Liste ist gleichzeitig eine Maßnahme für die Auffindbarkeit. Alternativtexte, saubere Überschriften, beschriftete Formulare und eine klare Struktur sind exakt das, was eine Suchmaschine liest, wenn sie versteht, worum es auf Ihrer Seite geht — siehe auch SEO in Wolfsburg.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für meine bestehende Website?

Ja. Das Gesetz kennt keine Bestandsschutzregel, die alte Websites dauerhaft ausnimmt. Wenn Ihr Angebot in den Anwendungsbereich fällt, betrifft es die Seite, die heute online ist — nicht erst die nächste.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?

In aller Regel nicht. Werkzeuge, die sich als Leiste über eine Seite legen und Schrift vergrößern, beheben die eigentlichen Ursachen nicht und werden von Betroffenenverbänden überwiegend abgelehnt. Die Arbeit findet im Aufbau der Seite statt, nicht in einer Ebene darüber.

Muss meine Seite dafür neu gebaut werden?

Meistens nicht. Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Tastaturbedienung lassen sich an einer technisch ordentlichen Website nachziehen. Ein Neubau lohnt sich dann, wenn die Seite ohnehin langsam, schwer pflegbar oder auf dem Telefon unbrauchbar ist — und die Barrierefreiheit nur der Anlass ist, es endlich anzugehen.

Wer haftet — ich oder meine Agentur?

Verantwortlich für das Angebot ist der Betrieb, der es anbietet. Vereinbarungen mit einem Dienstleister regeln, wer was umsetzt, aber sie verschieben die Verantwortung nach außen nicht. Umso sinnvoller ist es, den Stand der eigenen Seite zu kennen, statt ihn zu vermuten.

Kurz gefasst

Das BFSG ist für die meisten kleinen Betriebe kein Grund zur Panik und für viele nicht einmal eine Pflicht. Es ist aber ein guter Anlass, eine Website daraufhin anzusehen, ob sie tatsächlich für alle funktioniert, die sie erreichen soll. Die Prüfung dauert eine halbe Stunde. Was dabei auffällt, ist fast immer auch das, was die Seite insgesamt besser macht.

Dieser Beitrag fasst den Stand allgemein verständlich zusammen und ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihren Betrieb gilt — insbesondere die Ausnahme für Kleinstunternehmen — klären Sie verbindlich mit rechtlichem Rat.