Eine IP-Kamera kommt ohne Cloud aus. Sie schreibt ihre Aufnahmen auf eine Speicherkarte, einen Netzwerkrekorder oder einen eigenen Speicher im Netzwerk, und das Livebild erreichen Sie von unterwegs über einen VPN-Zugang ins eigene Netz. Dieser Ratgeber zeigt, welche Variante zu Ihrem Haus oder Betrieb passt, worauf Sie beim Kauf achten und welche Einstellungen die Anlage absichern.
Warum Aufnahmen besser im eigenen Haus bleiben
Der wichtigste Grund steckt in den Bildern selbst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass Kamerabilder oft zeigen, wer zu welcher Tageszeit aus- und eingeht. Liegen diese Aufnahmen in der Cloud eines Herstellers, hängt ihr Schutz an Ihrem Kundenkonto und an den Servern des Anbieters. Bei lokaler Speicherung verlassen die Bilder das Haus nur, wenn Sie selbst von unterwegs zugreifen.
Dazu kommen zwei praktische Gründe. Für die Aufzeichnung fällt kein Abo an. Und die Anlage hängt nicht am Internetanschluss: Fällt die Leitung aus, zeichnet eine lokale Anlage weiter auf, es fehlen nur der Blick von unterwegs und die Meldungen aufs Handy.
Für Betriebe kommt das Recht hinzu. Speichert ein Cloud-Dienst die Aufnahmen, ist das nach dem Kurzpapier Nr. 13 der Datenschutzkonferenz in der Regel Auftragsverarbeitung. Sie brauchen dann einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, und werden die Daten außerhalb von EU und EWR verarbeitet, müssen zusätzlich die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sein, etwa über Standarddatenschutzklauseln. Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Videoüberwachung berücksichtigt ausdrücklich, ob eine Verarbeitung mit Drittstaatbezug in einer Cloud stattfindet, wenn sie die Schwere des Eingriffs beurteilt. Speichern Sie lokal, entfällt beides, solange kein Dienstleister an die Aufnahmen kommt. Art. 32 DSGVO gilt trotzdem; laut Orientierungshilfe müssen gespeicherte Aufnahmen und die Übertragung von der Kamera zum Rekorder geschützt sein. Die übrigen Regeln erklärt unser Leitfaden zur DSGVO-konformen Videoüberwachung.
Aufnahmen lokal speichern: drei Möglichkeiten
Speicherkarte in der Kamera
Die einfachste Lösung ist eine microSD-Karte im Kameragehäuse, ganz ohne weiteres Gerät. Für eine einzelne Kamera an der Haustür genügt das oft. Die Grenzen sind absehbar: Die Karte fasst nur so viel, wie die Kamera unterstützt, jede Kamera verwaltet ihre Aufnahmen für sich, und wer die Kamera abreißt, nimmt die Aufnahmen mit. Mit ONVIF Profile G kann eine Rekorder- oder Videosoftware die Aufzeichnung auf der Karte steuern und abrufen; die Karte wird so zum zweiten Speicherort.
Netzwerkrekorder (NVR)
Ein Netzwerkrekorder ist ein eigenes Gerät mit Festplatte, das die Videoströme aller Kameras zentral aufzeichnet und zum Ansehen bereithält. Für Häuser mit mehreren Kameras und für kleine Betriebe ist das meist die stimmigste Lösung: Alles läuft an einer Stelle zusammen, und die Speicherdauer planen Sie über die Größe der Festplatte. Stellen Sie den Rekorder dorthin, wo ein Einbrecher nicht als Erstes hinkommt, etwa in einen abschließbaren Technikraum.
Eigener Speicher im Netzwerk
Wer schon einen Netzwerkspeicher (NAS) oder einen Server betreibt, kann dort eine Videosoftware einsetzen, die die Bilder über RTSP oder ONVIF von den Kameras abholt. Das BSI nennt ein solches heimeigenes NAS-System ausdrücklich als Alternative zur Cloud des Herstellers. Klären Sie vorher, wie viele Kameras die Software ohne Zusatzlizenz einbindet und ob die Festplatten für den Dauerbetrieb gedacht sind. Ein gespiegeltes RAID schützt vor dem Ausfall einer Platte, nach dem BSI aber nicht vor versehentlichem Überschreiben oder Schadsoftware, und bei einem Diebstahl sind beide Platten weg. Aufnahmen, die Sie als Beweis brauchen, sichern Sie deshalb zusätzlich an einem zweiten Ort, wie es die 3-2-1-Regel beschreibt.
Wie viel Speicher die Aufzeichnung braucht
Den Bedarf rechnen Sie aus der Bitrate, die in den Videoeinstellungen der Kamera steht. Eine Kamera mit 4 Megabit pro Sekunde schreibt 0,5 Megabyte pro Sekunde, also rund 43 Gigabyte am Tag. Das neuere Videoformat H.265 kommt nach Angaben der ITU mit etwa der halben Bitrate seines Vorgängers H.264 aus; entsprechend weniger Speicher braucht die Aufzeichnung. Für Betriebe setzt der Datenschutz ohnehin eine Grenze: Die Aufsichtsbehörden halten eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel für zulässig, und je länger darüber hinaus gespeichert wird, desto besser muss der Zweck das begründen. Vier Kameras mit 4 Megabit pro Sekunde füllen in 72 Stunden gut 500 Gigabyte. Mehr dazu im Beitrag zur Speicherdauer von Videoaufnahmen.
Fernzugriff ohne Hersteller-Cloud: VPN statt Portfreigabe
Bei Cloud-Kameras läuft der Blick von unterwegs über die Server des Herstellers. Ohne Cloud übernimmt das ein VPN: Ihr Handy baut einen verschlüsselten Tunnel ins eigene Netz auf und verhält sich danach so, als wäre es zu Hause im WLAN. Die App des Rekorders spricht dann direkt mit dem Rekorder. Das BSI beschreibt VPNs ausdrücklich als sichere Alternative zur Steuerung über eine Cloud und weist darauf hin, dass manche Router die Einrichtung eines VPN-Servers bereits erlauben. Wie das eingerichtet wird, zeigt unsere Seite zum VPN-Zugang.
Die Abkürzung über eine Portfreigabe im Router ist keine gute Idee. Ein freigegebener Port macht die Anmeldeseite von Kamera oder Rekorder für jeden im Internet erreichbar, und jede Schwachstelle in deren Software ist dann aus der Ferne angreifbar. Das BSI rät, mit Portfreigaben äußerst sparsam umzugehen, und warnt, dass Angreifer von einer gekaperten Kamera aus weitere vernetzte Geräte übernehmen können. Schalten Sie außerdem UPnP im Router ab, wie es das BSI empfiehlt. Über diese Funktion können Geräte von außen erreichbar werden, ohne dass Sie selbst eine Freigabe eingerichtet haben.
Klären Sie vor der Einrichtung, ob Ihr Anschluss eine eigene öffentliche IPv4-Adresse hat. Bei manchen Anschlüssen teilen sich mehrere Kunden eine IPv4-Adresse; das Verfahren heißt DS-Lite und ist in RFC 6333 beschrieben. Ein VPN-Server im Router ist dann über IPv4 von außen in der Regel nicht erreichbar. Abhilfe schafft eine eigene IPv4-Adresse, nach der Sie Ihren Anbieter fragen können, oder ein Zugang über IPv6, sofern auch das Netz unterwegs IPv6 unterstützt.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Ob eine Überwachungskamera ohne Cloud sauber läuft, entscheidet sich vor dem Kauf. Diese Punkte sollten Sie im Datenblatt prüfen oder beim Händler erfragen:
- ONVIF Profile T und G: Profile T beschreibt Videoströme mit H.264 und H.265 samt Übertragung über HTTPS, Profile G die Aufzeichnung auf dem Gerät und das Abrufen der Aufnahmen. Das ältere Profile S lässt ONVIF auslaufen, weil sein Anmeldeverfahren nicht mehr aktuellen Sicherheitsempfehlungen entspricht. Hersteller können dafür nur noch bis zum 31. März 2027 Geräte einreichen; bereits konforme Geräte bleiben es.
- RTSP-Stream: Über das Real-Time Streaming Protocol (RFC 7826) holt jede passende Rekorder- oder Videosoftware das Bild ab. Der Hersteller sollte die Stream-Adresse dokumentieren.
- Kein Zwangskonto: Einrichtung und Aufzeichnung müssen ohne Registrierung beim Hersteller funktionieren, am besten über den Browser. Das BSI rät, vor dem Kauf unter anderem zu klären, ob sich das Gerät unkompliziert vom Internet trennen lässt und ob es Daten verschlüsselt überträgt.
- Updates: Fragen Sie, wie lange es Sicherheitsupdates gibt. Ab dem 11. Dezember 2027 müssen neue Produkte in der EU die Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen; der Supportzeitraum für Updates umfasst nach dem BSI in der Regel fünf Jahre. Schon heute gibt es das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen des BSI auch für Kameras. Die zugehörige Produktseite zeigt, ob Sicherheitslücken bekannt sind.
- PoE: Strom und Daten kommen über ein Kabel, unabhängig vom WLAN. Mehr dazu im Beitrag PoE oder WLAN-Kamera.
Sicherheit: Diese Einstellungen gehören dazu
- Eigene Passwörter: Setzen Sie beim ersten Anschließen für jedes Gerät ein eigenes Passwort, das Sie nirgends sonst verwenden. Für den Alltag genügt ein Benutzerkonto, das nur ansehen darf; das Administratorkonto brauchen Sie nur für Änderungen.
- Eigenes Netzsegment: Kameras und Rekorder gehören in ein Netz, das vom Büro- oder Familiennetz getrennt ist, etwa ein eigenes VLAN. Das BSI empfiehlt ein eigenes Netz für Smart-Home-Geräte, sobald Sie von unterwegs zugreifen wollen. Die Kameras selbst brauchen keinen Internetzugang, wenn Sie per VPN auf den Rekorder schauen; sperren Sie ihn im Router. Wie sich ein Netz sinnvoll aufteilen lässt, beschreibt unsere Seite zu Netzwerk und WLAN.
- Updates nach Plan: Eine Kamera ohne Internetzugang holt sich keine Updates selbst. Tragen Sie feste Termine ein, an denen Sie die Firmware von Kameras, Rekorder und Router prüfen. Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden sieht vor, die Sicherheit netzwerkfähiger Kameras regelmäßig zu überprüfen und nicht benötigte Funktionen abzuschalten.
- Richtige Uhrzeit: Geben Sie Kameras und Rekorder eine Zeitquelle im eigenen Netz. Ein falscher Zeitstempel entwertet im Ernstfall die beste Aufnahme.
Bemuar Technology in Wolfsburg plant und installiert Kameraanlagen mit lokaler Aufzeichnung und richtet den VPN-Zugang dafür ein. Einen Überblick gibt die Seite IP-Kameras und Videoüberwachung.
Liegt am Montageort gar kein WLAN und lässt sich auch kein Kabel ziehen, etwa im Kleingarten oder im Ferienhaus, zeigt unser Ratgeber Überwachungskamera ohne WLAN, welche Wege es dann gibt.
Häufige Fragen
Kann ich eine Cloud-Kamera nachträglich lokal betreiben?
Nur, wenn die Kamera es technisch zulässt. Suchen Sie in den Einstellungen nach RTSP, ONVIF oder einem Steckplatz für eine Speicherkarte. Funktioniert die Kamera ausschließlich mit der App und dem Konto des Herstellers, lässt sie sich nicht sinnvoll ohne Cloud betreiben.
Brauche ich für den VPN-Zugang einen neuen Router?
Oft nicht. Manche Router bringen einen VPN-Server bereits mit; ob Ihrer das kann, sehen Sie in der Benutzeroberfläche oder im Handbuch. Fehlt die Funktion, kann eine Firewall mit VPN-Funktion den Zugang bereitstellen. Worauf es bei der Auswahl ankommt, beschreibt unser Beitrag zur Firewall für kleine Unternehmen.
Brauche ich einen Vertrag, wenn ein Techniker die Anlage wartet?
Für Betriebe in der Regel ja, sobald der Dienstleister dabei an die Aufnahmen kommt. Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden sieht ein Wartungsunternehmen, das Daten aus der Videoüberwachung verarbeitet, in der Regel als Auftragsverarbeiter. Dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.
Quellen
- BSI: Smarte Überwachungskamera sicher nutzen
- BSI: Smarthome sicher einrichten
- BSI: Wie funktioniert ein Virtual Private Network (VPN)?
- BSI: Fragen und Antworten zum IT-Sicherheitskennzeichen
- BSI: IT-Sicherheitskennzeichen für smarte Verbrauchergeräte (2022)
- BSI: Cyber Resilience Act einfach erklärt
- BSI IT-Grundschutz: CON.3 Datensicherungskonzept
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Videoüberwachung (Stand 17. Juli 2020)
- Datenschutzkonferenz: Kurzpapier Nr. 13, Auftragsverarbeitung
- ONVIF: Profile T
- ONVIF: Profile G
- ONVIF: Profile S Deprecation Q&A
- RFC 7826: Real-Time Streaming Protocol Version 2.0
- RFC 6333: Dual-Stack Lite
- ITU: Pressemitteilung zu H.265 vom 25. Januar 2013