In Braunschweig sind zwei von drei Wohnungen vermietet, und mehr als die Hälfte liegt in Häusern mit mindestens sieben Wohnungen. Wer hier eine Kamera plant, teilt Eingang, Treppenhaus und Hof meist mit anderen. Dieser Ratgeber zeigt, was dafür in Braunschweig gilt; die Grundlagen erklärt unser Leitfaden zur DSGVO-konformen Videoüberwachung.
Braunschweig wohnt überwiegend zur Miete
Der Zensus 2022 hat in Braunschweig zum Stichtag 15. Mai 2022 insgesamt 144.288 Wohnungen gezählt. 67,4 Prozent davon sind vermietet, 28,7 Prozent bewohnen die Eigentümer selbst; im Land Niedersachsen liegen beide Anteile fast gleichauf bei 47 Prozent. 54,4 Prozent der Braunschweiger Wohnungen befinden sich in Gebäuden mit mindestens sieben Wohnungen, im Bundesdurchschnitt sind es 33,3 Prozent.
Über Kameras an gemeinsam genutzten Flächen entscheidet deshalb selten der Einzelne. Wer in einem der 26.768 Einfamilienhäuser wohnt, kann sein eigenes Grundstück schützen; wo dort die Grenze zum Nachbarn liegt, steht im Ratgeber Überwachungskamera und Nachbar.
Kamera im Hauseingang: Was Vermieter und Eigentümer dürfen
Filmt eine Kamera Mieter, Besucher und Lieferanten im Eingang, gilt die DSGVO. Vermieter und Eigentümergemeinschaften brauchen dann eine Rechtsgrundlage, meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) wertet es als Eingriff von erheblichem Gewicht, wenn Betroffene einer Kamera nicht ausweichen können, und nennt ausdrücklich den Eingangsbereich von Mehrfamilienhäusern. Gerechtfertigt ist das nur zum Schutz mindestens gleichgewichtiger Rechtsgüter.
Eine Eigentümergemeinschaft hatte nach einem Farbanschlag auf den frisch renovierten Eingang eine Kamera beschlossen, mit deren Aufnahmen später ein Fahrraddiebstahl aufgeklärt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält eine solche Überwachung für zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse der Gemeinschaft überwiegt, etwa die Abwehr von Straftaten. Die Anlage musste trotzdem stillgelegt werden, weil der Beschluss Zweck, Zugriff und Löschung nicht verbindlich regelte und die Mehrheit inzwischen auch den Besucherverkehr einzelner Wohnungen beobachten wollte (Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12, noch zu § 6b BDSG alter Fassung). Aus dem Urteil folgt, was vorab feststehen muss:
- Zweck: konkret und verbindlich, etwa die Abwehr von Straftaten gegen Haus und Bewohner.
- Bildausschnitt: der Eingang kann zulässig sein, das ganze Treppenhaus mit den Wohnungstüren nicht.
- Zugriff: wer Aufnahmen aus welchem Anlass auslesen darf. Einen Zugriff nur für Strafverfolgungsbehörden hält der BGH für möglich, einen Zugriff einzelner Eigentümer nicht.
- Löschung: eine kurze Frist und eine Kontrolle, ob sie eingehalten wird.
Dazu kommt ein Hinweisschild vor dem erfassten Bereich.
Treppenhaus und Wohnungstüren sind besonders geschützt
Noch enger sind die Grenzen vor den Wohnungstüren. Ein landeseigenes Wohnungsunternehmen ließ eine Detektei mehr als vier Wochen lang mit versteckten Kameras im Treppenhaus die Türen zweier Mietwohnungen filmen, um eine unerlaubte Untervermietung zu beweisen. Der BGH hielt das für unzulässig: Bereiche innerhalb eines Wohngebäudes, auch die Treppen, sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich, sondern den Bewohnern und ihren Besuchern vorbehalten. Befragungen von Nachbarn oder eine Scheinanmietung wären mildere Mittel gewesen. Die Erkenntnisse aus den Aufnahmen durften im Räumungsprozess nicht verwertet werden (Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 1370/20).
Fahrradkeller und Stellplätze
2025 registrierte die Polizeiinspektion Braunschweig im Stadtgebiet 1.374 Fahrraddiebstähle, 12,9 Prozent mehr als im Vorjahr; aufgeklärt wurden 5,82 Prozent. Eine eigene Kamera über Fahrradständer oder Stellplatz ist trotzdem nicht Sache einzelner Bewohner. Der BGH verweist im Urteil von 2013 auf Oberlandesgerichte, nach denen ein einzelner Eigentümer Gemeinschaftseigentum nicht mit Aufzeichnung überwachen darf, darunter den Hauseingang und den eigenen Stellplatz im Innenhof (Rn. 8). Entscheiden müssen Gemeinschaft oder Vermieter, mit denselben Festlegungen wie am Eingang.
Vorher kommen mildere Mittel. Der LfD nennt als Beispiel einen Supermarktparkplatz, auf dem nachts niemand parken soll: Statt einer nächtlichen Videoüberwachung kann der Betreiber eine Schranke nutzen. Gibt es belegte Diebstähle, hält der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Überwachung für vertretbar, die sich auf die Problemzeiten beschränkt; sein Beispiel ist ein privater Parkplatz mit wiederholten Diebstählen aus Autos (Leitlinien 3/2019, Abschnitt 3.1.3). Öffentliche Parkplätze in Wohngebieten dürfen Privatpersonen nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) dagegen in aller Regel nicht überwachen.
Einbruchszahlen 2025 für Braunschweig
Insgesamt sank die Zahl der Straftaten im Stadtgebiet 2025 um 4,14 Prozent auf 20.411. Bei Wohnungseinbrüchen meldet die Polizeiinspektion dagegen 266 Taten nach 203 im Jahr 2024, ein Plus von 31,03 Prozent. 76 Einbrüche geschahen tagsüber zwischen 6 und 21 Uhr, 45,86 Prozent blieben im Versuch stecken. Einbrüche in gewerbliche Objekte nahmen um 8,07 Prozent zu, Laden- und Taschendiebstähle um 10,56 Prozent ab.
Nach der Polizeidirektion sind Alarmanlagen kein Einbruchschutz, sondern eine Ergänzung zu mechanischen Sicherungen: Sie melden einen Einbruch, verhindern ihn aber nicht. Für Kameras empfiehlt sich dieselbe Reihenfolge, erst Türen und Fenster, dann die Überwachung.
Polizeikameras in der Innenstadt: Was der Staat darf
Nach Angaben der Polizeidirektion Braunschweig beobachtet die Polizei derzeit an vier festen Standorten in der Innenstadt den öffentlichen Raum mit Kameras. Grundlage ist § 32 Abs. 3 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG): Verwaltungsbehörden und Polizei dürfen öffentliche Straßen und Plätze offen beobachten, wenn dort wiederholt Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und die Beobachtung zur Verhütung weiterer Taten erforderlich ist. Aufzeichnen darf die Polizei, wenn Tatsachen weitere Straftaten erwarten lassen; die Polizeidirektion nutzt dafür eine fünftägige Ringaufzeichnung mit automatischer Löschung. Die Technik bezahlt die Stadt: Nach einem Bericht von regionalHeute beschloss der Rat im November 2024, die seit 2007 genutzten Kameras zu erneuern und zu erweitern, Nutzerin bleibt die Polizei.
Behörden dürfen sich schon nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, die Polizei braucht eine eigene gesetzliche Grundlage wie das NPOG. Hausbesitzer, Vermieter und Geschäfte stützen sich dagegen auf genau dieses berechtigte Interesse, und damit endet die Beobachtung nach DSK und EDSA in aller Regel an der eigenen Grundstücksgrenze. Für private Anlagen empfehlen die Aufsichtsbehörden zudem kürzere Fristen als die fünf Tage der Polizei, siehe den Ratgeber zur Speicherdauer von Videoaufnahmen.
Geschäfte und Kundenparkplätze in der Innenstadt
Für Läden gilt dieselbe Grenze. Nach dem EDSA endet die Erforderlichkeit einer Kamera zum Schutz der eigenen Räume im Allgemeinen an der Grundstücksgrenze; sein Beispiel ist eine Buchhandlung, die sich gegen Vandalismus schützen will und dafür nur ihre Räume filmen soll, nicht die öffentlichen Bereiche davor (Rn. 27). Nur in Einzelfällen darf das Bild in die unmittelbare Umgebung reichen, dann mit Blende oder verpixelten Bereichen. Für einen eigenen Kundenparkplatz passt der Maßstab aus dem Parkplatzbeispiel: belegte Vorfälle, Aufnahme zu den Problemzeiten und ein Schild an jeder Zufahrt.
Wie Kameras für Verkaufsraum, Kasse und Lager geplant werden, zeigt die Seite Videoüberwachung für Laden und Gewerbe; die Rechtslage im Verkaufsraum erklärt der Ratgeber Überwachungskamera im Einzelhandel.
Besichtigung und Installation von Wolfsburg aus
Im Mehrfamilienhaus wird vor der Montage entschieden: Eine Eigentümergemeinschaft legt Zweck, Bildausschnitt, Zugriff und Löschfrist per Beschluss fest, ein Vermieter hält dieselben Punkte schriftlich fest. Zur Besichtigung sollten Verwalter oder Vermieter dazukommen, denn dort wird geklärt, wo der Rekorder verschlossen steht und wer ihn öffnen darf.
Bemuar Technology sitzt in Wolfsburg, rund 30 Kilometer von Braunschweig entfernt, und installiert Kameras in Wolfsburg und der Region. Vor dem Festpreis steht eine kostenlose Besichtigung, die Montage dauert in der Regel einen Arbeitstag. Die Aufnahmen bleiben vor Ort auf dem Rekorder, ein Cloud-Abo gibt es nicht, und von unterwegs schauen Sie über eine VPN-Verbindung auf die Kameras. Preisspannen nennt die Seite Videoüberwachung Wolfsburg.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wo hängen in Braunschweig Kameras von Polizei und Stadt?
Die Polizeidirektion listet ihre Standorte auf der Seite Videoüberwachung im Stadtgebiet Braunschweig. Die Stadt veröffentlicht seit einem Ratsbeschluss vom 15. Juli 2014 außerdem eine Übersichtskarte mit den Kameras der Stadt, der städtischen Gesellschaften und der Polizei; der Link steht auf ihrer Seite Videoüberwachung in Braunschweig.
Darf ich als Mieter eine Kamera an meiner Wohnungstür anbringen?
Nicht so, dass sie das Treppenhaus überwacht. Das Amtsgericht München verurteilte eine Mieterin, ihren Türspion mit Kamera abzubauen, der tagsüber ein Livebild zeigte und nachts bei Bewegung aufzeichnete. Mitmieter dürfen ihre Wohnung betreten, verlassen und Besuch empfangen, ohne dass ein Nachbar das kontrolliert; Angst vor den Nachbarn genügte als Grund nicht (Urteil vom 04.12.2013, 413 C 26749/13). Eine Kamera im gemeinsamen Klingeltableau hielt der BGH unter Wohnungseigentümern für zulässig, wenn sie nur durch das Klingeln startet, das Bild allein in die angeklingelte Wohnung überträgt, nach spätestens einer Minute abschaltet und nicht dauerhaft aufzeichnen kann (Urteil vom 08.04.2011, V ZR 210/10). Filmt eine Kamera nur die eigene Wohnung, gilt die DSGVO nach dem LfD nicht.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter das Treppenhaus filmt?
Fragen Sie zuerst Vermieter oder Hausverwaltung. Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft verlangen, ob Daten über Sie verarbeitet werden, und dann unter anderem Zweck und geplante Speicherdauer erfahren. Hilft das nicht, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO beim LfD Niedersachsen beschweren, zuständig für Stellen und Personen in Niedersachsen; das Formular steht auf seiner Seite Online-Beschwerde.
Wo gibt es in Braunschweig eine kostenlose Beratung zum Einbruchschutz?
Bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Polizeiinspektion Braunschweig. Sie berät nach Terminabsprache in der Beratungsstelle oder bei Ihnen vor Ort, kostenlos und produktunabhängig, in Miet- und Eigentumsobjekten ebenso wie in Geschäften und Betrieben im Stadtgebiet. Die Ansprechpartner nennt die Seite des Präventionsteams der Polizeiinspektion Braunschweig.
Quellen
- Stadt Braunschweig: Stadtforschung aktuell 10/2024, Zensus 2022, Ausgewählte Ergebnisse für die Stadt Braunschweig (PDF)
- Polizeiinspektion Braunschweig: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 (PDF)
- Polizeiinspektion Braunschweig: Pressetext zur Kriminalstatistik 2025 vom 18.03.2026 (PDF)
- Polizeidirektion Braunschweig: Videoüberwachung
- Polizeidirektion Braunschweig: Videoüberwachung im Stadtgebiet Braunschweig
- Stadt Braunschweig: Videoüberwachung in Braunschweig
- regionalHeute: Neue Videoüberwachung beschlossen, Stadt geht in Vorleistung für Sicherheit (05.11.2024)
- § 32 NPOG, Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel bei öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Raum
- Polizeidirektion Braunschweig: Sicherheit von Anfang an
- Polizeiinspektion Braunschweig: Präventionsteam
- Polizei Braunschweig: Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle für Einbruchschutz (Flyer, PDF)
- LfD Niedersachsen: FAQ Videoüberwachung
- LfD Niedersachsen: Online-Beschwerde
- DSK: Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020 (PDF)
- EDSA: Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, Version 2.0 (PDF)
- BGH, Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12 (Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Wohnanlage)
- BGH, Urteil vom 08.04.2011, V ZR 210/10 (Videokamera im Klingeltableau)
- BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 1370/20 (verdeckte Videoüberwachung im Treppenhaus)
- AG München, Urteil vom 04.12.2013, 413 C 26749/13 (Bericht der Legal Tribune Online)
- Art. 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 77 DSGVO, Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde