Am 1. Januar 2026 kamen in Wolfsburg 978 Pkw auf 1.000 Einwohner, bundesweit waren es 592. Das ist der höchste Wert, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Bestandsstatistik für einen Zulassungsbezirk ausweist. Dieser Ratgeber zeigt, was auf die Website einer Kfz-Werkstatt gehört, damit aus einer Suche ein Anruf wird, und welche Regeln für Preise, Impressum und Bewertungen gelten.

Was Kunden auf der Website einer Werkstatt suchen

Die Grundlagen sind dieselben wie bei jedem Handwerksbetrieb: antippbare Telefonnummer oben, Leistungen im Klartext, das Einzugsgebiet. Sie stehen im Ratgeber Website für Handwerksbetriebe in Wolfsburg. Bei einer Werkstatt kommt einiges dazu:

  • Leistungen in den Worten der Kunden: Bremsen quietschen, Klimaanlage kühlt nicht, Reifen wechseln und einlagern, Inspektion, Unfallschaden.
  • Welche Fahrzeuge Sie annehmen, etwa Transporter oder Wohnmobile, und ob Sie Elektro- und Hybridautos warten. In Wolfsburg hatten am 1. Januar 2026 laut KBA 34.896 der 126.648 zugelassenen Pkw einen Elektro- oder Hybridantrieb, mehr als jeder vierte. Bundesweit waren es knapp 13 Prozent.
  • Ob Sie Firmenfahrzeuge betreuen. Mehr als die Hälfte der Wolfsburger Pkw (68.516) war auf gewerbliche Halter zugelassen.
  • Öffnungszeiten mit Annahme- und Abholzeiten, und ob es einen Schlüsseleinwurf gibt.
  • Ein Formular für Terminanfragen, das nach Fahrzeug, Anliegen und Wunschtermin fragt, damit Sie beim Rückruf schon wissen, worum es geht.

Wer Termine online verbindlich buchen lässt, sollte prüfen, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift. Die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums nennen Online-Terminbuchungen ausdrücklich als Beispiel; ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zur gesetzlichen Grenze (§ 3 Abs. 3 BFSG). Einzelheiten stehen im Ratgeber zur barrierefreien Website nach BFSG.

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung richtig erklären

Rund um die Hauptuntersuchung (HU) lohnt es sich, die Regeln genau wiederzugeben. Sie stehen in § 29 und Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • Ein neuer Pkw muss nach 36 Monaten zur ersten HU, danach alle 24 Monate (Anlage VIII Nr. 2.1.2.1).
  • Die HU ist bis zum Ende des Monats fällig, den die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt (§ 29 Abs. 2 StVZO, Anlage VIII Nr. 3.1.2).
  • Bei Autos mit Verbrennungsmotor gehört zur HU die Untersuchung der Abgase (Anlage VIII Nr. 1.2.1.1). Diesen Teil kann eine dafür anerkannte Kfz-Werkstatt vorab durchführen, frühestens einen Monat vor der HU (Nr. 3.1.1.1).
  • Die HU selbst nimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfingenieur ab (Nr. 3.1.1). Das geht auch in einer Werkstatt, die in die Handwerksrolle eingetragen ist und als Prüfstützpunkt dient (Anlage VIIId Nr. 2.2).

Schreiben Sie dazu, was davon Sie anbieten: ob die HU bei Ihnen im Haus stattfindet und an welchen Tagen, ob Sie die Abgasuntersuchung selbst machen und ob Sie das Auto vorher durchsehen.

Preise auf der Website: Was die Preisangabenverordnung verlangt

Die Preisangabenverordnung (PAngV) gilt, wenn Sie Verbrauchern Leistungen anbieten (§ 1 Abs. 1). Nennen Sie Preise, müssen es Gesamtpreise sein, also einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3). Gliedern Sie einen Preis auf, etwa in Arbeit und Material, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 Abs. 3).

Unabhängig von der Website verlangt § 12 PAngV ein Preisverzeichnis mit den Preisen Ihrer wesentlichen Leistungen oder mit Ihren Verrechnungssätzen. Wo es üblich ist, dürfen Sie Stundensätze angeben; sie müssen alle Leistungselemente einschließlich Umsatzsteuer enthalten. Das Verzeichnis gehört in die Geschäftsräume und, wenn vorhanden, ins Schaufenster oder in den Schaukasten. Für Arbeiten, die üblicherweise auf Grundlage eines schriftlichen Angebots oder Voranschlags für den Einzelfall erbracht werden, gilt § 12 nicht (Abs. 4 Nr. 1).

Für die Website reicht oft eine kurze Übersicht, zum Beispiel der Stundensatz einschließlich Umsatzsteuer, Festpreise für Standardarbeiten, wenn Sie welche haben, und ein Satz zu Kostenvoranschlägen. Der hat einen rechtlichen Hintergrund: Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Wenn Sie ihn berechnen, sagen Sie es vorher. Zeichnet sich ab, dass die Reparatur den Anschlag wesentlich überschreitet, müssen Sie den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). Ein Satz wie „Wir rufen an, bevor wir mehr machen als besprochen“ nimmt Kunden eine Sorge, bevor sie anrufen.

Impressum einer Kfz-Werkstatt: Was Pflicht ist

Die Pflichtangaben stehen in § 5 DDG. Für Handwerksbetriebe fasst der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sie so zusammen:

  • Name und vollständige Anschrift, bei einer GmbH zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte,
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Register und Registernummer, wenn der Betrieb eingetragen ist, etwa im Handelsregister,
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, wenn der Betrieb keine hat, die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Kammer, Berufsbezeichnung und Handwerksordnung müssen nach dem ZDH nur die Gesundheitshandwerke angeben, etwa Augenoptiker oder Zahntechniker. Eine Aufsichtsbehörde nennen im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher. Für eine Kfz-Werkstatt sind Handwerkskammer und Handwerksrolle danach keine Pflichtangaben. Ins Impressum dürfen sie trotzdem, und der Hinweis sagt etwas aus: Kraftfahrzeugtechniker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 20 HwO), das selbständig nur betreiben darf, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 Abs. 1 HwO). Zuständig für Wolfsburg ist die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Zwei Punkte gehen leicht unter. Hatte der Betrieb am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Beschäftigte, muss die Website angeben, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Und ein Link auf die Streitbeilegungsplattform der EU gehört entfernt: Sie wurde nach Angaben der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim am 20. Juli 2025 abgeschaltet.

Bewertungen und Google-Unternehmensprofil

Wie Sie das Profil vollständig pflegen, steht im Ratgeber zum Google-Unternehmensprofil. Bei Bewertungen sollten Sie die Regeln kennen:

  • Google verbietet Anreize für Rezensionen, etwa einen Rabatt auf den nächsten Ölwechsel, und entfernt so entstandene Bewertungen.
  • Ebenfalls verboten ist es, gezielt nur um positive Bewertungen zu bitten oder Kunden aufzufordern, die Bewertung noch vor Ort zu schreiben, zum Beispiel am Tresen bei der Schlüsselübergabe.
  • Bewertungen von Mitarbeitern oder Angehörigen wertet Google als Interessenkonflikt. Gefälschte Bewertungen einzustellen oder in Auftrag zu geben, ist nach Nr. 23c des Anhangs zum UWG gegenüber Verbrauchern stets unzulässig.
  • Zeigen Sie Bewertungen auf der eigenen Website, müssen Sie angeben, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG).

Fotos aus der eigenen Werkstatt

Was Kunden wissen wollen, zeigen nur eigene Bilder, keine Symbolfotos:

  • die Einfahrt von der Straße aus, damit der Kunde Ihr Tor beim ersten Mal findet,
  • Annahme und Wartebereich,
  • Arbeitsplätze und Hebebühnen,
  • das Team, aber nur mit Einverständnis der Mitarbeiter.

Achten Sie auf Kennzeichen von Kundenautos. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen nennt erkennbare Kfz-Kennzeichen als Beispiel für personenbezogene Daten. Fotografieren Sie so, dass sie nicht lesbar sind, oder machen Sie sie unkenntlich. Dieselben Bilder gehören auch ins Google-Unternehmensprofil.

Checkliste für die Werkstatt-Website

  • Telefonnummer oben und antippbar, Öffnungs-, Annahme- und Abholzeiten aktuell.
  • Leistungen in Kundenworten, Fahrzeugarten genannt, Elektro und Hybrid ausdrücklich, wenn Sie sie warten.
  • HU: was Sie anbieten, ob im Haus und an welchen Tagen.
  • Terminanfrage mit wenigen Feldern.
  • Preise nur als Gesamtpreise mit Umsatzsteuer, Regel zum Kostenvoranschlag beschrieben, Preisverzeichnis nach § 12 PAngV in der Werkstatt.
  • Impressum nach § 5 DDG, ohne Link auf die abgeschaltete EU-Plattform, bei mehr als zehn Beschäftigten mit Angabe zur Verbraucherschlichtung.
  • Bewertungen ohne Anreize und ohne Druck am Tresen, auf der Website mit Hinweis zur Prüfung.
  • Eigene Fotos, Kennzeichen unkenntlich.

Bemuar Technology aus Wolfsburg erstellt solche Websites für Betriebe aus der Region zu einem Festpreis, der vor Projektbeginn feststeht; mehr dazu unter Website erstellen lassen.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss eine Kfz-Werkstatt ihre Preise im Internet angeben?

Die PAngV verlangt ein Preisverzeichnis in den Geschäftsräumen und, wenn vorhanden, im Schaufenster oder Schaukasten (§ 12). Nennen Sie auf der Website Preise, müssen es Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer sein (§ 3).

Gehört die Handwerkskammer ins Impressum einer Werkstatt?

Pflicht ist das nach dem ZDH nur für Gesundheitshandwerke. Eine Kfz-Werkstatt in Wolfsburg kann die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade und die Eintragung in die Handwerksrolle freiwillig nennen.

Darf ich Kunden für eine Google-Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen für Rezensionen und entfernt solche Bewertungen.

Wann darf die Abgasuntersuchung vor der HU stattfinden?

Frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung. Dann darf der Abgasteil als eigenständiger Teil der HU vorab erledigt werden, auch mit Personal und Geräten einer dafür anerkannten Kfz-Werkstatt (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO).

Quellen